Die digitale Zahnfarbbestimmung mit dem VITA Easyshade® kann als Selbstzahlerleistung bzw. als Privatleistung nach §9 GOZ der BZÄK abgerechnet werden, sofern keine Ausgrenzungs-Klausel formuliert ist.
Vorrausetzungen für die Abrechenbarkeit der digitalen Zahnfarbbestimmung sind u.a.:
- Vorhandensein einer einsehbaren Preisliste für zahntechnische Leistungen
- Aufführung der digitalen, individuellen Zahnfarbbestimmung als Einzelposition auf dieser Preisliste
- Separate Abrechnung für zahntechnische Leistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen pauschal keine Kosten für die Zahnfarbbestimmung.
Die ansetzbaren Kosten für eine nach o.g. Kriterien zu erfolgenden Abrechnung liegen zwischen 30,00 bis 60,00 Euro pro professionell durchgeführter digitaler Zahnfarbbestimmung mit dem VITA Easyshade®.
Für die Möglichkeiten der Abrechnung der digitalen Zahnfarbbestimmung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland informieren Sie sich bitte bei Ihrer regionalen zentralen Abrechnungsstelle, den Zahnärztekammern und/oder Krankenkassen.